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Autonomes Fahren – neues Gesetz für selbstfahrende Autos

Automatisiertes Fahren völlig ohne Fahrer – das klang lange Zeit wie Science-Fiction. Doch bereits seit den 1990er Jahren wird bei BMW zum autonomen Fahren geforscht, mittlerweile gibt es kaum einen Hersteller, der nicht versucht, das autonome Fahren möglich zu machen. Experten gehen davon aus, dass Fahrzeuge spätestens 2050 jede Verkehrssituation selbstständig bewältigen können.

28.04.2021 • 14:49 Uhr

Autonomes Fahren – neues Gesetz für selbstfahrende Autos

Die Geschichte des autonomen Fahrens

Autonomes Fahrens nahm bereits 1958 mit dem sogenannten Tempomat seinen Anfang. Ingenieur Ralph Teetor entwickelte diesen ersten Fahrassistenten, der bis heute für die eigenständige Regulierung der Geschwindigkeit im Fahrzeug eingesetzt wird, und schrieb damals Geschichte. 1977 forschte Sadayuki Tsugawa in Tokio am ersten selbstfahrenden Auto. Die Technik dahinter setzte zwei Kameras ein, die die weißen Markierungen der Straßenlinien erkannten. Das erste selbstfahrende Auto konnte so eine Distanz von 50 Metern mit 30 km/h zurücklegen. 1980 stellte Ernst Dickmanns dann das erste Roboterfahrzeug her. Die Universität der Bundeswehr in München produzierte zusammen mit Daimler im Jahr 1995 die zwei robotergesteuerten Autos „VamP“ und „Vita II“. Diese konnten die Spur halten und wechseln, langsamere Fahrzeuge überholen, im Konvoi fahren und andere Fahrzeuge erkennen. Bei einer Testfahrt von 1.678 Kilometern musste ein Mensch nur auf nur fünf Prozent der zurückgelegten Strecke – 84 km! – eingreifen. Außerdem erreichten die Wagen eine selbstständige Geschwindigkeit von 178 km/h. 1996, also ein Jahr später, stellte die italienische Universität Parma den Prototypen ARGO vor: zwei Schwarz-Weiß-Kameras verhalfen einem Lancia Thema zu vollautomatischem Fahren auf einer Strecke von 2000 Kilometern. ARGO wurde von den zwei Kameras mittels Algorithmen gesteuert.

Die Marke Tesla heute als Vorreiter

Beim Hersteller Tesla steht autonomes Fahren in den letzten Jahren zunehmend im Mittelpunkt der Forschung. Erst 2020 sorgte Tesla-Chef Elon Musk mit einer Videobotschaft anlässlich der „World Artificial Intelligence Conference“ (WAIC) in Shanghai für Furore, in der er verkündete: „Ich bin zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr die grundlegende Funktionalität für autonomes Fahren des Levels fünf erreichen“.

Auch wenn dieses Versprechen nach Einschätzung von Experten übertrieben optimistisch ist, steht eines dennoch fest: früher oder später werden die autonomen Autos auch auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Am 03. Mai 2021 steht das autonome Fahren aus diesem Grund im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Grund dafür ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – ein Gesetz zum autonomen Fahren. Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung gilt als erster Schritt, um das autonome Fahren hierzulande in die Praxis zu bringen.

Was genau regelt dieses Gesetz?

Das neue Gesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz autonomer Kraftfahrzeuge – also Fahrzeuge ohne physisch anwesenden Fahrer – im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich schaffen. Dabei sollen die jeweiligen Betriebsbereiche durch die zuständigen Landesbehörden festgelegt werden. Mit diesem Gesetz wäre Deutschland das erste Land weltweit, welches autonome Autos in dieser Form zulässt.

Bereiche, in denen das autonome Fahren schon in naher Zukunft zum Einsatz kommen könnte, sind beispielsweise:

  • Shuttle-Verkehre,
  • People-Mover (automatische Kurzstrecken-Personentransportsysteme),
  • Hub2Hub-Verkehre (autonome Verbindungen zwischen Logistikzentren),
  • Dual-Mode-Fahrzeuge wie beim "Automated Valet Parking" (Hierbei fährt das Fahrzeug per Smartphone-Befehl selbstständig in die Parkgarage.)
  • nachfrageorientierte Verbindungsangebote im ländlichen Raum (in Randzeiten)

Ziel der Gesetzgebung ist eine schnellere Etablierung innovativer Techniken in Deutschland. Der Regelungsrahmen soll die Möglichkeit bieten, Forschung und Entwicklung im Bereich Mobilität voranzutreiben, um die Zukunft der Auto-Industrie

nutzerorientierter, umweltfreundlicher, sicher und vielseitig zu gestalten.

Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-autonomes-fahren-1852070

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-verkehr-autonomes-fahren-835640

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927439.pdf

https://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/autonomes-fahren-in-deutschland-ende-der-ausreden_id_12242355.html

https://www.24auto.de/technik/autonomes-fahren/entwicklung-geschichte-zukunft-selbstfahrendes-auto-autonomes-fahren-90002047.html

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