„Greenwashing" soll in Zukunft verboten werden
Die irreführende Darstellung von Produkten als umweltfreundlicher, als sie es tatsächlich sind, wird auch „Greenwashing" genannt. Es soll künftig verboten werden.
24.01.2024 • 10:11 Uhr
Produktbeschreibungen, die Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ verwenden, müssen nach dem Willen des EU-Parlaments zukünftig durch Beweise gestützt werden.
Ein entsprechender Vorschlag erhielt in Straßburg Zustimmung. Damit zielt man darauf ab, die Darstellung von Produkten als umweltfreundlicher, als sie es tatsächlich sind, deutlich einzuschränken. Das ist bekannt unter dem Begriff „Greenwashing“.
Greenwashing: Ein besserer Schutz der Verbraucher
Fortan sollen nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt sein, die auf anerkannten Zertifizierungen basieren oder behördlich genehmigt sind. Diese Maßnahme soll der bisherigen Problematik begegnen, dass solche Siegel oft nicht vergleichbar sind und die tatsächliche Umweltverträglichkeit der Produkte unklar bleibt. Ziel ist der bessere Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung.
Auch unüberprüfbare Behauptungen über die Langlebigkeit von technischen Geräten wie Waschmaschinen sollen verboten werden. Zudem wird angestrebt, dass Produkte erst ersetzt werden müssen, wenn es notwendig ist. Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte diesen Schritt.
Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, doch würden mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen“, so die Grünen-Politikerin. Zudem sei es nicht nur für die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel gut, wenn Produkte länger genutzt würden.
Die Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft tritt, was aber als reine Formalität gilt. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.