Gaspreisbremse: Zweistufiges Entlastungsverfahren soll Bürgern helfen

Bürger und Betriebe können auf Hilfe durch die Regierung in der Gaskrise hoffen. Für Bürger wurde am 10. Oktober 2022 ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem eine Rechnung übernommen und der Gaspreis gedrückt werden soll.

11.10.2022 • 07:57 Uhr

Gaspreisbremse: Zweistufiges Entlastungsverfahren soll Bürgern helfen

Die Expertenkommission „Gas und Wärme“ der Bundesregierung setzt im Kampf gegen die hohen Gaspreise auf ein zweistufiges Entlastungsverfahren. Der erste Schritt sieht demnach die Übernahme der Abschlagszahlungen für den kommenden Dezember 2022 für Gas- und Fernwärmekunden durch den Staat vor.

Ab März 2023 bis Ende April 2024 sollen dann bei 80 Prozent eines geschätzten Grundkontingents die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Wie die dpa berichtet, sind es bei den Betrieben 7 Cent pro Kilowattstunde.

Grundlage für das das Grundkontingent ist die Abschlagszahlung für September 2022. Für Fernwärmekunden soll es einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, auch für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Gaspreisbremse: Zentrales Rettungsinstrument

Die Gaspreisbremse soll ein zentrales Rettungsinstrument der Bundesregierung in der Energiekrise sein. Dabei soll sie nicht nur Bürger und Betriebe in der Gaskrise kurzfristig entlasten, sondern mit der Bremse im Frühjahr 2023 auch Anreize zum weiterhin nötigen Energiesparen geben. Denn das ist auch eine Gefahr: Dass die Entlastungen dafür sorgen, dass wieder mehr verbraucht wird. gaspreis.jpg

Die Bundesregierung werde sich „sofort und intensiv“ mit den Vorschlägen beschäftigen, hatte ein Regierungssprecher angekündigt. Denn klar ist: Mit einer schnellen Einführung kann den 20 Millionen Haushalten mit Gasheizung oder Fernwärmeanschluss schnell geholfen werden. Eine Komplettlösung ist der Vorschlag freilich auch nicht, weshalb den Vorschlag auch Kritik begleitet wie die erwähnte Möglichkeit, dass nicht mehr genug gespart wird. Oder dass die Bremse unter dem Strich für zu wenig Entlastung sorgt.

Gaspreisbremse: Arbeit nicht beendet

Die Kommission besteht aus Vertretern aus Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag. Die drei Vorsitzenden sind die „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm, der Chef des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Siegfried Russwurm und der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Michael Vassiliadis.

"Die Kommission hat hier glaube ich einen guten und auch machbaren Vorschlag entwickelt", sagte Grimm. Es sei Schnelligkeit geboten gewesen, um die „massiven Belastungen" abzufedern. Daher gäbe es die beiden Stufen. „Für die Industrie gilt: kein Dezember-Abschlag, kein zweistufiges Modell. Wir können am ersten Januar anfangen", sagte Russwurm.

Gaspreisbremse: Abschlussbericht in drei Wochen

Die Arbeit der Kommission ist nicht beendet. Auch das Ausmaß der Preisanstiege durch den Wegfall russischer Gaslieferungen bis zum Frühjahr 2024 soll bewertet werden. Auf der Agenda stehen neben nationalen Entlastungsmöglichkeiten auch Optionen zur Abfederung der Preisentwicklung auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung der Preisbildung an den Weltmärkten. Am 17. und 24. Oktober 2022 sollen weitere Sitzungen stattfinden. Der Abschlussbericht wird in drei Wochen erwartet.