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E-Auto als Firmenwagen: umweltfreundlich und steuervergünstigt

Der Siegeszug der Elektroautos hält an und neben Privatpersonen sind auch immer mehr Unternehmen elektrisch unterwegs. Damit zeigen Unternehmen nicht nur, dass Ihnen die Umwelt und das Klima wichtig sind, sie profitieren darüber hinaus auch von finanziellen Vorteilen. Auf welche Vergünstigungen sich Unternehmen freuen dürfen, wenn sie ein E-Auto als Firmenwagen einsetzen, erklären wir dir in diesem Artikel.

19.10.2021 • 10:22 Uhr

E-Auto als Firmenwagen: umweltfreundlich und steuervergünstigt

Der Boom der umweltfreundlichen Elektroautos

Dass Elektroautos wesentlich besser für Umwelt und Klima als herkömmliche Benziner sind, ist schon lange allgemein bekannt. Dennoch setzten sich die E-Autos lange Zeit auf dem Automobilmarkt schwer durch: Wenig Auswahl, eine suboptimale Infrastruktur mit zu wenigen öffentlichen Ladestationen und hohe Preise waren die Hauptargumente der meisten Autofahrer, weiter den Verbrennern ihre Treue zu halten. Doch inzwischen hat sich viel getan und die neue Mobilität ist nicht mehr aufzuhalten: Es gibt eine breite Auswahl an schicken E-Autos, die Lademöglichkeiten haben sich stark verbessert und auch die Preise sind deutlich gepurzelt. Letzteres liegt vor allem auch an der attraktiven staatlichen Förderung für Elektroautos durch die Bundesregierung. Bis zu 9000 Euro Umweltprämie und steuerliche Vergünstigungen machen viele E-Autos fast schon zu Schnäppchen. Kein Wunder, dass das Kraftfahrtbundesamt im Jahr 2020 rund 194.000 Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen registrierte. Bei Hybrid-Modellen, die teilweise mit Strom und teilweise mit herkömmlichem Kraftstoff betrieben werden, war die Zahl der Neuzulassungen sogar noch höher.

Das Elektroauto lohnt sich auch als Firmenwagen

Von Umweltprämie und Steuervergünstigungen profitieren nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. Deswegen werden Elektroautos als Firmenwagen immer interessanter. Zudem zeigen Unternehmen durch die Verwendung von Elektroautos als Firmenwagen, dass Ihnen das Thema Umweltschutz am Herzen liegt und es nicht nur zum Greenwashing in der Außendarstellung herangezogen wird.

Die finanziellen Vorteile im Überblick

Dienstwagen, die privat genutzt werden, sind als sogenannter geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage bei einem klassischen Benziner, die in der Steuererklärung angegeben werden muss, beträgt pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Bei elektrisch angetriebenen Dienstwagen sinkt der Steuersatz auf 0,25 Prozent – das E-Auto ist im Vergleich zum Benziner also steuerlich viermal so günstig. Gleichzeitig sinkt auch die Kilometerbesteuerung. Für jeden Kilometer, der zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz liegt, werden normalerweise 0,03 Prozent des Listenpreises an Steuern fällig. Bei einem elektrisch betriebenen Firmenwagen sind es dagegen nur noch ein Viertel davon. Diese steuerlichen Vergünstigungen gelten für alle als Firmenwagen genutzte E-Autos mit einem Kaufpreis von bis zu 60.000 Euro.

Auch Plug-in-Hybride werden als Firmenwagen steuerlich begünstigt

Während reine Elektroautos bei der Verwendung als Firmenwagen also mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, beträgt der Steuersatz bei Hybridfahrzeugen 0,5 des Bruttolistenpreises. Sie sind steuerlich also immer noch um die Hälfte günstiger als herkömmliche Benziner. Voraussetzung für diese steuerliche Bemessungsgrundlage ist allerdings, dass Hybride eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können. Diese Schwellenwerte werden in den nächsten Jahren angehoben. So müssen bei Neuzulassungen ab 2022 schon 60 Kilometer elektrischer Mindestreichweite vorhanden sein, um in die vergünstigte Steuerklasse zu fallen.

Satte Steuerersparnisse durch E-Autos

In der Praxis sieht es so aus, dass Angestellte durch den Umstieg von einem herkömmlichen Mittelklassewagen auf ein vergleichbares elektrisch angetriebenes Modell häufig Steuern im vierstelligen Bereich pro Jahr sparen können. Das ist schon ein starkes Argument für den Wechsel! Darüber hinaus hat der Gesetzgeber jüngst noch weitere Änderungen vorgenommen, die auch die gewerbliche Nutzung von E-Autos ankurbeln sollen. So profitieren Unternehmen mittlerweile auch von weiteren Förderungen hinsichtlich der E-Mobilität und Steuervergünstigungen bei der Errichtung von Ladesäulen. Zudem haben Autofahrer, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, zu der eine gemeinschaftliche Tief- oder Sammelgarage gehört, inzwischen rechtlichen Anspruch darauf, dass in dieser Garage eine Ladestation eingebaut wird.

Quellen

https://www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/fahren/lohnt-sich-ein-firmenwagen-mit-elektro-antrieb/

https://www.alphabet.com/de-de/dienstwagen-versteuern-fuer-elektroautos

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