Elektroautos

Umweltbonus für E-Autos gestoppt: Das können Verbraucher jetzt tun

Der abrupte Stopp des Umweltbonus hat viele Autokäufer auf dem falschen Fuß erwischt. Ein Anwalt erklärt, was man jetzt tun kann.

19.12.2023 • 13:44 Uhr

Umweltbonus für E-Autos gestoppt: Das können Verbraucher jetzt tun

Die Nachricht am Wochenende sorgte für viel Ärger und Verunsicherung unter Autokäufern. Denn eigentlich sollte der Kauf von Elektroautos bis zum 31. Dezember 2024 staatlich gefördert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat allerdings einen Förderstopp ab dem 18. Dezember 2023 verhängt, und das ebenso überraschend wie kurzfristig.

Bedeutet: Zehntausende Käufer von Elektroautos müssen nun voraussichtlich auf einen Umweltbonus in Höhe von bis zu 4.500 Euro verzichten.

Zwar werden noch eingereichte Anträge bearbeitet und bewilligt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, sollte aber das Auto gekauft, aber noch nicht zugelassen worden sein, schaut man wohl in die Röhre. Das liegt daran, dass die Förderung nicht schon beim Kauf, sondern erst nach der Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs beantragt werden kann. Die Verunsicherung unter den Autokäufern, die die Prämie fest in den Kauf mit eingerechnet haben, ist daher groß.

Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt, welche Rechte betroffene E-Auto-Käufer haben. Er ist Inhaber der gleichnamigen Verbraucherkanzlei, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal über 65.000 Mandanten vertreten hat.

Umweltbonus gestoppt: Schadensersatzansprüche gegen Händler am erfolgversprechendsten

„Generell halten wir von Goldenstein Rechtsanwälte eine Haftung des Staates in der Sache für denkbar. Allerdings raten wir von entsprechenden Klagen ab, da sich diese erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen und der Ausgang ungewiss ist“, so Goldenstein.

Für erfolgsversprechender hält er die Rechtsdurchsetzung gegenüber dem jeweiligen Händler. „Entsprechende Klagen sind möglich, wenn die Auszahlung des Umweltbonus während des Kaufprozesses aktiv beworben und die Kaufentscheidung unter anderem deshalb getroffen wurde.“

In dem Fall bestehe die Möglichkeit, den Kaufpreis rückwirkend um die Höhe des Umweltbonus zu mindern, sollte der jeweilige Händler die Förderlücke nicht von sich aus ausgleichen, so der Anwalt. Alternativ sei sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. „Auf diesem Wege können die Fahrzeugkäufer den Kauf rückgängig machen, ohne den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen. Zudem kann ein bereits geliefertes Fahrzeug im Rahmen einer solchen Rückabwicklung an den Händler zurückgegeben und der Kaufpreis zurückverlangt werden.“

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Eine weitere Option: Hat man den Kaufvertrag über den Einsatz sogenannter Fernkommunikationsmittel - also online oder via Telefon – abgeschlossen, ist es möglich, innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeug-Auslieferung von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. „Im Rahmen dieses Widerrufs haben Elektroauto-Käufer die Möglichkeit, ihr Fahrzeug an den Händler zurückzugeben und den bereits gezahlten Kaufpreis erstattet zu bekommen“, so Goldenstein.

Der Rat der Experten: Die aktuellen Geschehnisse aufmerksam beobachten und sich frühzeitig über die juristischen Möglichkeiten in der Sache informieren, um im Fall der Fälle keine gesetzlichen Fristen im Zuge der Fahrzeug-Auslieferung zu verpassen.