Klimaschutz

TÜV-Test: Zugelassene E-Scooter auf hohem Niveau

Unabhängige technische Prüfung mit umfangreichen Batterietests gewährleisten hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau. TÜV-Verband warnt vor E-Scootern ohne Betriebserlaubnis.

14.05.2024 • 07:45 Uhr

TÜV-Test: Zugelassene E-Scooter auf hohem Niveau

Die in Deutschland zugelassenen E-Scooter erreichen ein Sicherheits- und Brandschutzniveau, das sich mit dem von Pedelecs und E-Bikes messen kann. Zu diesem Urteil gelangt eine Expertenrunde der im TÜV-Verband organisierten Prüforganisationen.

„Serienmäßig produzierte E-Scooter-Modelle müssen eine unabhängige Prüfung durchlaufen, bevor sie vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Straßenzulassung erhalten", sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Im Rahmen dieser technischen Prüfung werden umfangreiche Tests der Batteriesicherheit vorgenommen. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist."

Die Überprüfungen der E-Scooter in Deutschland basieren auf strengen gesetzlichen und normativen Vorgaben. Der Anstoß für die aktuelle Bewertung durch den TÜV-Verband kam von einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser rät Betriebsverantwortlichen der Verkehrsbetriebe, aus Brandschutzgründen das Mitführen von E-Scootern in Bussen und Bahnen zu untersagen. Dieser Empfehlung haben sich bereits mehrere Verkehrsunternehmen angeschlossen, unter anderem in Städten wie München, Bonn und Dortmund, während die Mitnahme von Pedelecs weiterhin gestattet bleibt.

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„Die Entscheidung über die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV obliegt den Betriebsverantwortlichen, die bei ihren Sicherheitsabwägungen verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen müssen", sagt Goebelt. „Dennoch sehen wir ein Mitnahmeverbot kritisch, da E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügen und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen ist."

E-Scooter haben sich in den vergangenen Jahren als Bestandteil des "intermodalen Verkehrs" etabliert, bei dem verschiedene Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel kombiniert werden.

„Der überwiegende Teil der in Deutschland gefahrenen E-Scooter wird privat angeschafft und genutzt, um Strecken auf der 'letzten Meile' zurückzulegen. Das sind Wege hin zu oder weg von Bahnhöfen oder Bushaltestellen", sagt Goebelt.

Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen sei daher ein starker Einschnitt, der sorgfältig abgewogen werden müsse. „Die TÜV-Organisationen stehen für einen konstruktiven Dialog mit den Verkehrsunternehmen zur Verfügung", sagt Goebelt. Dabei könnten sie ihre praktischen Erfahrungen aus der Prüfpraxis von E-Scootern und der Brandschutzbegutachtung in U-Bahn-Systemen (Fahrzeuge und Infrastruktur) einbringen. Darüber hinaus setzt sich der TÜV-Verband dafür ein, dass bei der anstehenden Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die normativen Anforderungen von E-Scootern und Pedelecs weiter angeglichen werden. Goebelt: "Gemeinsames Ziel muss es sein, das Brandrisiko von batteriebetrieben Fahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren."

Der TÜV-Verband warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor so genannten „Grauimporten". „Käufer:innen von E-Scootern sollten unbedingt auf die Allgemeine Betriebserlaubnis achten", sagt Goebelt. „E-Scooter ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis sind nicht für die Nutzung auf deutschen Straßen zugelassen, wurden nicht unabhängig geprüft und es fehlt somit der Nachweis der geltenden Sicherheitsanforderungen."

Fachliche Einschätzung des TÜV-Verbands

Bevor E-Scooter in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Diese wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Basis der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) am Straßenverkehr" erteilt, die am 06. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Erst mit der ABE oder einer Einzelbetriebserlaubnis ist es möglich, das für die Nutzung erforderliche Versicherungskennzeichen zu erhalten.

In Bezug auf die Batteriesicherheit verweist die eKFV auf eine Norm, die ebenfalls für Pedelecs gültig ist: „§7, Punkt 8.: Elektrokleinstfahrzeuge müssen so beschaffen sein, dass ihre Batterien den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194:2018-11 entsprechen". Das heißt, dass E-Scooter-Batterien grundsätzlich die gleichen elektrischen Anforderungen erfüllen müssen wie Pedelecs.

Ein wesentlicher Unterschied besteht lediglich bei der mechanischen Festigkeit: Während die DIN EN 15194 in Kapitel 4.2.3 spezielle Anforderungen für Pedelecs festlegt, gibt es für E-Scooter in Kapitel 4.2.10 der gleichen Norm zusätzliche Prüfvorgaben zur Batteriefestigkeit. Abhängig vom Einbauort der Batterie wird entweder eine bestimmte, für E-Scooter-Batterien unkritische Schlagenergie an drei Positionen angewendet oder ein Fallversuch aus 0,9 Meter Höhe durchgeführt, wobei letzterer nur bei herausnehmbaren Batterien zum Einsatz kommt. Die Batteriesicherheit kann bei beiden Fahrzeugarten – Pedelecs und E-Kleinstfahrzeugen – alternativ über die Norm DIN EN 50604-1 nachgewiesen werden. Mit der bevorstehenden Novelle der eKFV ist eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs vorgesehen.

Von den TÜV-Organisationen werden derzeit für die ABE eines E-Scooters unter anderem folgende Prüfungen der Batterien durchgeführt:

  • Motorkurzschlusstest, auf dem Prüfstand oder auch während der Fahrt
  • Kurzschlusstest an vollständig geladener Batterie
  • Überladungstest (Ladedauer erheblich erhöht)
  • Kontrolle der Batterieanschlüsse gegen unbeabsichtigten Kurzschluss
  • Blockade-Test des Antriebssystems

Zusätzlich zu diesen Prüfungen wird von den Prüforganisationen kontrolliert, ob entsprechende Prüfungen auf Zell- und Packebene nach den UN 38.3 Transportanforderungen durchgeführt und positive Ergebnisse nachgewiesen wurden.

Europäische Regelungen: Einheitliche Sicherheitsanforderungen für die Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr innerhalb der EU gibt es nicht. Die Nationalstaaten haben daher eigene Gesetze und Verordnungen mit sehr heterogenen Sicherheitsanforderungen auf den Weg gebracht.