Innovationsprämie für E-Autos 2022
Elektroautos boomen seit geraumer Zeit und jetzt haben die durch den Ukraine-Krieg explodierenden Spritpreise die Nachfrage nochmal deutlich ansteigen lassen. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung die Innovationsprämie für E-Autos unlängst bis Ende 2022 verlängert hat. Bis zu 9000 Euro Zuschuss sind ein gutes Argument, jetzt den Umstieg in die Elektromobilität vorzunehmen. Erfahrt nachfolgend alles Wissenswerte über die Umweltprämie bzw. Innovationsprämie.
28.03.2022 • 14:54 Uhr
Überblick
Der Umweltbonus ist eine seit 2016 gültige Förderung von Elektrofahrzeugen, die mit der Innovationsprämie später noch einmal erhöht wurde. Bis zu 9000 Euro gibt es momentan für den Kauf von Elektroautos, was deren Anschaffung natürlich deutlich günstiger macht. Bewirken soll die hohe Fördersumme, dass die deutsche Autoindustrie den Anschluss an zukunftsweisende Technologien nicht verpasst. Vor allem aber möchte Deutschland dadurch die Klimaziele 2030 erreichen. Um diese nicht zu gefährden, muss der Umstieg auf die Elektromobilität stark vorangetrieben werden. Die Ampel-Regierung hat die ehrgeizige Zahl von 15 Millionen Elektroautos angegeben, die Anfang 2030 auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen. Damit das klappt, hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck Ende des letzten Jahres die Innovationsprämie, die es eigentlich schon nicht mehr geben sollte, nochmal bis Ende 2022 verlängert. Auch danach wird es noch Förderungen für Elektroautos geben, allerdings nur unter strengeren Bedingungen. Wer angesichts des Klimawandels und der gestiegenen Spritpreise ohnehin mit dem Gedanken spielt, auf ein Elektroauto umzusteigen, sollte diesen Schritt am besten dieses Jahr noch gehen. Die BAFA Förderung bzw. Umweltprämie ist für Interessenten jedenfalls ein gutes Argument für den baldigen Umstieg.
Welche Förderungen für welche Fahrzeuge gelten
Reine Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40000 Euro erhalten die maximale Förderung von 9000 Euro. Die Fördersumme setzt sich aus 3000 Euro Umweltbonus, 3000 Euro Innovationsprämie und 3000 Euro Herstellerzuschuss zusammen. Der Staat steuert also 6000 Euro zur Finanzierung bei, der Autobauer nochmal 3000 Euro. Teurere Elektroautos, deren Netto-Listenpreis zwischen 40000 Euro und 65000 Euro liegt, erhalten eine Förderung von 7500 Euro. Auch diese Summe trägt zu zwei Dritteln der Staat und zu einem Drittel der Hersteller. Darüber hinaus werden bestimmte Plug-in-Hybride gefördert. Das sind Autos, die sowohl einen Elektromotor als auch einen herkömmlichen Verbrennungsmotor besitzen. Hier erhalten Käufer bei Modellen mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40000 Euro einen Zuschuss von 6750 Euro. Plug-in-Hybride, deren Preis zwischen 40000 Euro und 65000 Euro liegt, werden immerhin noch mit 5625 Euro bezuschusst.
Welche Voraussetzungen die Fahrzeuge für eine Förderung erfüllen müssen
Die Förderungen gelten nicht für alle Elektroautos, sondern nur für Fahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gefördert werden neue Elektroautos, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Außerdem werden gebrauchte Elektroautos gefördert, deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte und deren Erstzulassung nicht weiter als bis zum 4. November 2019 zurückreicht. Zudem muss das Fahrzeug auf den Halter, sofern dieser eine Förderung kassieren will, mindestens 6 Monate zugelassen sein. Diese sogenannte Haltedauer soll ab 2023 auf ein Jahr ausgeweitet werden, weil es des Öfteren zu einem Missbrauch der Förderung gekommen ist. Etliche E-Auto-Käufer haben ihren mit 9000 Euro bezuschussten Wagen nach einem halben Jahr für nur geringfügig weniger Geld als den Neupreis ins Ausland verkauft. Die Förderung haben sie behalten und somit Gewinn gemacht. Da der Wertverlust bei E-Autos nach einem Jahr allerdings höher ist als die Prämie, lohnen sich diese Machenschaften nicht mehr. Plug-in-Hybride sind nur förderfähig, wenn sie maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder ihre elektrische Mindestreichweite 60 Kilometer beträgt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste der förderbaren Elektrofahrzeuge veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird.
Förderung für gebrauchte Elektroautos
Auch junge gebrauchte Elektroautos werden gefördert, sofern ihre Erstzulassung in der EU nicht weiter als bis zum 4. November 2019 zurückreicht. Zudem darf dieses Elektrofahrzeug bei der Erstzulassung noch keine Förderung erhalten haben und sein Kilometerstand darf 15000 km nicht überschreiten. Die maximale Fördersumme für Gebrauchte beträgt 7500 Euro. Damit Käufer eines gebrauchten Elektrofahrzeugs die Fördersumme erhalten, müssen sie dem BAFA Nachweise vorlegen, dass das Auto die Fördervoraussetzungen erfüllt. Hierfür empfiehlt sich ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), das ein KFZ-Sachverständiger vornimmt. Mit einem solchen Gutachten, das auch von KFZ-Sachverständigen anderer Organisationen vorgenommen werden kann, sollte dem Antrag bei der BAFA problemlos stattgegeben werden.
Förderung beim Leasing von Elektroautos
Bei Leasingfahrzeugen erhalten die Halter einen prozentualen Anteil der Fördersummen, der sich nach der Leasingdauer richtet. Die Höhe der Förderung beim Leasing richtet sich also einerseits nach dem Netto-Listenpreis des Fahrzeugs und andererseits nach der Nutzungsdauer. Den gesamten Umweltbonus gibt es erst ab einer Haltedauer von mindestens 23 Monaten. Darüber hinaus muss die Erstzulassung des gewünschten Fahrzeugs zwischen dem 03.06.2020 und 31.12.2022 liegen. Beim Gebrauchtwagen-Leasing gelten zudem dieselben Fördervoraussetzungen wie beim Gebrauchtwagenkauf von Elektroautos. Beim Förderantrag müssen Halter den Leasingvertrag, einen Nachweis der verbindlichen Bestellung, die Kalkulation der Leasingrate und die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen. Bei gebrauchten Leasingfahrzeugen ist zudem ein Gutachten, zum Beispiel von der DAT, vorzulegen.
Wie Autokäufer an die Prämie gelangen
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Stiftungen und Vereine, die ein förderberechtigtes Elektroauto erwerben, können einen Antrag für die Prämie online beim BAFA stellen. Schriftlich oder per E-Mail können keine Anträge eingereicht werden. Wichtig: Der Antrag kann erst nach dem Erwerb und der Zulassung gestellt werden, und zwar bis zu einem Jahr nach der Zulassung. Auf der Antragsseite des BAFA vereinfacht ein Datenaustausch mit dem Kraftfahrtbundesamt, dem der Antragssteller zustimmen muss, die Antragsstellung. So muss der Antragssteller lediglich die Fahrzeugidentifikationsnummer eingeben und nicht mehr wie früher den Fahrzeugbrief hochladen. Nachdem man alle Angaben eingegeben und Unterlagen wie die Rechnungskopie vom Autohändler hochgeladen hat, muss man noch eine Erklärung ausdrucken, dass alle Angaben wahrheitsgemäß vorgenommen wurden. Diese wird unterschrieben wieder auf das Portal hochgeladen. Anschließend verschickt das BAFA eine Bestätigungsmail mit einer Zugangsnummer zu dem Antrag. Beachtet, dass dieser nur bewilligt wird, wenn auf der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehoben sind. Da sich das Förderprogramm hierzulande großer Beliebtheit erfreut, kann es einige Zeit dauern, bis der Antrag bearbeitet wird.
Gibt es weitere Förderprogramme für Elektroautos?
Ja, es gibt weitere Förderprogramme, die Käufer von Elektroautos ebenfalls beantragen dürfen. Allerdings richten sich die meisten dieser Förderprogramme an Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Interessant für mittelständische Unternehmen und Freiberufler ist zum Beispiel die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand. Privatpersonen können durch die THG-Prämie ungefähr 250 bis 350 Euro im Jahr zusätzlich bekommen, wenn sie mit ihrem Fahrzeug am THG-Quotenhandel teilnehmen. Die Fördermittel für die Anschaffung privater Ladestationen bzw. Wallboxen sind übrigens inzwischen ausgeschöpft. Über die KFW-Bank hatte die Bundesregierung zunächst rund 600000 Ladestationen gefördert, später wurden zusätzliche 300 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt. Wer vor dem 27.10.2021 diesbezüglich einen Antrag bei der KFW-Bank gestellt hat, sollte diesen, sofern noch nicht geschehen, noch bewilligt bekommen. Momentan müssen Privatpersonen die Ladestationen in ihren Garagen selbst bezahlen, es gibt jedoch regionale Ausnahmen. In einigen Städten und Gemeinden, wie etwa München, gibt es Zuschüsse.
Steuerliche Vorteile und weitere Privilegien für Elektroautos
Durch den Kauf eines Elektroautos können neben den Förderungen auch Steuervorteile einen finanziellen Vorteil mit sich bringen.. So zahlen Autokäufer für ein neu zugelassenes elektrisches Modell satte zehn Jahre keine KfZ-Steuer. Diese Aktion gilt bis 2030. Wird das Elektrofahrzeug innerhalb der zehn Jahre verkauft, übernimmt der neue Halter die Steuerbefreiung für die verbleibende Zeit. Für Plug-in-Hybride gilt die Steuerbefreiung jedoch nicht. Dafür werden allerdings Elektro-Dienstwagen steuerlich bezuschusst. Ein batteriebetriebener Dienstwagen, dessen Preis 60000 Euro nicht übersteigt und der zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, wird jeden Monat pauschal mit lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Für Angestellte lohnt es sich also, auf ein Elektroauto als Dienstwagen zu setzen, denn ein Verbrenner muss mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden. Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis über 60000 Euro liegt sowie Hybrid-Elektroautos werden mit 0,5 Prozent angesetzt. Seit 2015 können Elektroautos und Plug-in-Hybride, deren Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt oder deren CO₂-Ausstoß unter 50 g pro Kilometer liegt, ein sogenanntes E-Kennzeichen bekommen. Das ist ein Sonderkennzeichen, das rechts neben der Zahlenfolge an einem großen E erkennbar ist und vom Fahrzeughalter freiwillig angebracht werden kann. Es lohnt sich durchaus dies zu tun, denn mit dem Kennzeichen kann man in etlichen Städten auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei parken und sich dadurch die Parkgebühren sparen. In Städten wie Bochum, Dortmund oder Mainz kann man das Auto damit sogar an bestimmten öffentlichen Ladestationen kostenlos auftanken.
Lohnt sich ein Elektroauto für mich?
Spätestens jetzt, wo die Spritpreise explodieren, lohnt sich der Umstieg auf die Elektromobilität grundsätzlich für jeden Autofahrer. Besonders profitieren Fahrzeughalter von einem E-Auto, wenn sie oft kurze Strecken fahren und es eine Lademöglichkeit in der Nähe gibt. Das Argument, dass es zu wenig öffentliche Ladestationen für Elektroautos gibt, ist mittlerweile nicht mehr haltbar. So gibt es momentan hierzulande schon über 28000 Ladestationen, das sind ungefähr 6000 mehr als vor einem Jahr. Die Ladeinfrastruktur wird ständig weiter ausgebaut und mindestens eine öffentliche Ladestation hat mittlerweile jeder in der Nähe. Obwohl Elektroautos trotz Innovationsprämie bzw. Umweltprämie noch immer teurer sind als Verbrenner, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Umstieg. Denn eins ist klar: Elektroautos gehört die Zukunft, Verbrenner werden schon bald gar nicht mehr als Neuwagen bei den Autoherstellern zu finden sein. Deswegen lohnt es sich, jetzt die Förderungen in Anspruch zu nehmen und mit einem Elektroauto voll durchzustarten.
Quellen
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/
https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/leasing/leasing-umweltbonus/
https://www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/laden/foerderung-fuer-wallboxen-was-wie-gefoerdert-wird/
https://www.rv24.de/magazin/trends-der-mobilitaet/sonderregelungen-fuer-e-autos
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