Staatliche Förderungen

Elektroauto gebraucht kaufen: Welche Förderung gibt es?

Nicht nur bei der Neuzulassung: Auch der Kauf von gebrauchten Elektroautos wird staatlich gefördert. Bei uns erfährst du, mit welchen Zuschüssen du rechnen kannst.

11.12.2020 • 16:22 Uhr

Elektroauto gebraucht kaufen: Welche Förderung gibt es?

Umweltbonus: Erhalte ich Förderung für gebrauchte E-Autos?

Hybrid- und Elektroautos werden immer lukrativer. Wer auf alternative Antriebskonzepte umsteigen will, kann sich seit diesem Jahr auf noch höhere Prämien freuen.

Dabei werden jedoch nicht nur Neuwagen bezuschusst – auch beim Kauf von jungen Gebrauchtfahrzeugen kannst du dank staatlicher Zuschüsse ordentlich sparen. Hier erfährst du, wie hoch die Förderung durch den Bund ist und welche Bedingungen an die Umweltprämie für gebrauchte E-Autos geknüpft sind.

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Elektroauto gebraucht kaufen – diese Förderung gibt es

Schon länger werden Elektroautos und Plug-in-Hybride staatlich gefördert. Erst im Juli 2020 wurde der sogenannte Umweltbonus erhöht und der staatliche Anteil im Rahmen der Innovationsprämie verdoppelt. Und nicht nur das: Auch gebrauchte Elektroautos und Plug-in-Hybride werden nun erstmals subventioniert.

Der Kauf eines gebrauchten Elektroautos wird vom Bund nun mit 5.000 Euro bezuschusst, für gebrauchte Plug-in-Hybride gibt es 3.750 Euro.

Welche Bedingungen müssen für die Umweltprämie erfüllt werden?

Wie auch bei neu zugelassenen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden muss dabei jedoch der ursprüngliche Netto-Listenpreis berücksichtigt werden. Gefördert werden kann dein Auto nur dann, wenn dieser 65.000 Euro nicht überschreitet.

Damit der Antrag auf den Umweltbonus des Ministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden kann, muss dein Fahrzeug außerdem folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug wurde noch nicht durch den BAFA-Umweltbonus gefördert.
  • Das Fahrzeug wurde noch nicht durch eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Land bezuschusst.
  • Die Erstzulassung betrug maximal 12 Monate.
  • Die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern wurde während der Erstzulassung nicht überschritten.
  • Das Fahrzeug muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgeführt sein.

Erfüllt dein E-Fahrzeug diese Bedingungen, kannst du die Umweltprämie ganz einfach über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

Gut zu wissen: Die Förderung für ein Elektroauto (egal, ob gebraucht oder neu) kann problemlos auch rückwirkend beantragt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Auto nach dem 04. November 2019 erstmals zugelassen wurde.

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung der Umweltprämie vorlegen?

Während der Antragsstellung für die Umweltprämie wirst du gebeten, verschiedene Unterlagen elektronisch einzureichen. Folgende Dokumente solltest du aus diesem Grund am besten vorsorglich vor der Antragsstellung einscannen:

  • die Rechnung für den Fahrzeugkauf
  • eine Erklärung, dass alle im Antrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen (ein entsprechendes Formblatt wird dir im Anschluss an die elektronische Antragstellung zum Download bereitgestellt)

Außerdem benötigst du bei der Antragsstellung für einen Gebrauchtwagen:

  • einen Nachweis über den Original-Listenpreis des Neufahrzeugs. Dieser kann in Form einer Neufahrzeugrechnung erbracht werden oder durch ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT).
  • eine Erklärung, dass die Laufleistung des Fahrzeugs zum Erwerbszeitpunkt nicht mehr als die maximal zugelassenen 15.000 km betrug. Dazu musst du das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ ausfüllen und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/eine amtlich anerkannte Prüforganisation bestätigen lassen.

Hast du einmal alle benötigten Unterlagen eingereicht, wird der Antrag zur jeweiligen Prüfstelle weitergeleitet. Nun heißt es: warten. Wurden alle Auflagen erfüllt und keine Dokumente vergessen, erhältst du innerhalb der folgenden Wochen einen Zuwendungsbescheid. Anschließend wird der Bonus ohne weitere Mitteilung auf das Konto überwiesen, das du im Antrag angegeben hast.

Quellen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html

https://efahrer.chip.de/news/6000-euro-e-auto-foerderung-hoeheren-umweltbonus-auch-fuer-gebrauchte_101917