Staatliche Förderungen

Die E-Auto-Prämie: eine Übersicht

Umweltbonus, Innovationsprämie, doppelte Förderung: Wir erklären dir, welche Subventionen du beim Kauf eines Elektroautos erwarten kannst.

10.12.2020 • 12:41 Uhr

Die E-Auto-Prämie: eine Übersicht

E-Auto-Prämie: staatliche Förderungen für Elektroautos im Überblick

Immer mehr umweltbewusste FahrerInnen steigen auf ein E-Auto um. Doch trotz der zunehmend großen Auswahl ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs alles andere als preiswert. Durch Subventionen soll der Elektroauto-Kauf für Kunden attraktiver werden. Hier erfährst du, mit welchen Förderungen du beim Erwerb eines elektrifizierten Fahrzeugs rechnen kannst.

Umweltprämie für Elektromobilität

Wer auf Elektromobilität umsteigen will, kann sich über eine Kaufprämie freuen: den sogenannten Umweltbonus. Dieser soll den Absatz umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern und KäuferInnen von E-Mobilen entlasten.

Am 3. Juni 2020 einigte sich der Bund im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes darauf, die Förderung für Elektroautos zu erhöhen; der Bundesanteil an der Umweltprämie wurde (zunächst befristet bis 2021) verdoppelt.

Diese Befristung für die sogenannte Innovationsprämie wurde infolge eines Beschlusses auf dem Autogipfel am 17. November 2020 um vier weitere Jahre verlängert. Somit verdoppelt der Bund seinen Subventionsanteil für Plug-in Hybriden und E-Autos noch bis 2025.

Doppelter Umweltbonus für das Elektro-Auto

Bei gleichbleibendem Herstelleranteil und doppelter staatlicher Förderung ergeben sich demnach bis 2025 folgende Förderungsmodelle:

FahrzeugtypNetto-Listenpreis BasismodellBundesanteil (verdoppelt)Herstelleranteil (netto)Gesamtförderung (netto)
Elektroautobis 40.000 Euro6.000 €3.000 €9.000 €
Elektroauto> 40.000 Euro bis 65.000 Euro5.000 €2.500 €7.500 €
Plug-in-Hybridbis 40.000 Euro4.500 €2.250 €6.750 €
Plug-in-Hybrid> 40.000 Euro bis 65.000 Euro3.750 €1.875 €5.625 €
Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020-0708.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Seit Juli 2019 ist weiterhin eine zusätzliche Förderung in Höhe von 100 Euro für den Neuerwerb oder die Nachrüstung eines akustischen Warnsystems (AVAS) zum Schutz Sehbehinderter oder blinder Menschen vorgesehen.

Für welche Fahrzeuge bekommt man die Elektroauto-Prämie?

AdobeStock_222904827.jpeg

Qualifiziert für die E-Auto-Förderung sind folgende Fahrzeuge:

  • reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Plug-in Hybride
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Fahrzeuge ohne lokale CO2-Emmissionen
  • Fahrzeuge mit Emissionen von max. 50 g CO2/km

Des Weiteren müssen für den Erhalt der E-Auto-Prämie folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • maximaler Netto-Listenpreis des Basismodells = 65.000 Euro
  • Fahrzeug darf maximal acht Sitzplätze und mindestens vier Räder haben
  • Fahrzeug muss auf AntragstellerIn zugelassen sein
  • sechs Monate Mindesthaltedauer
  • Eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge findet sich auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Kann ich eine Doppelförderung für E-Autos in Anspruch nehmen?

    Seit dem 16. November 2020 kannst du eine doppelte Förderung für dein Elektroauto in Anspruch nehmen. Bis dato war eine gleichzeitige Förderung durch den Umweltbonus sowie zusätzliche Subventionen (z.B. durch Städte oder Gemeinden) für dasselbe Fahrzeug nicht möglich. Jedoch wurde der Paragraf, der es verbietet, gleichzeitig mehrere Förderungen durch öffentliche Mittel für ein Fahrzeug in Anspruch zu nehmen, bereits geändert.

    Die neue Richtlinie soll nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums in den nächsten Wochen publiziert werden.

    Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

    Vor der Antragsstellung bei der BAFA muss das Elektrofahrzeug erworben und zugelassen sein. Anschließend hast du ein Jahr Zeit, die Förderprämie anzufordern.

    Dazu durchläufst du auf der Website des BAFA ein einstufiges, vollelektronisches Verfahren. Welche Unterlagen du vorlegen musst, erfährst du im Anschluss an die Antragsstellung. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Website, ein Einschicken per E-Mail ist nicht möglich.

    Meistens muss zum Beantragen der E-Auto-Prämie eine Rechnungskopie vom jeweiligen Händler sowie ein Zahlungsnachweis durch die antragsstellende Person vorgelegt werden. Dies kann innerhalb von 30 Tagen nach Stellen des Antrags geschehen.

    Wichtig: Schnell sein lohnt sich!

    Die E-Auto-Prämie kann nur so lang gewährleistet werden, wie die jeweiligen Fördermittel zur Verfügung stehen. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden demnach auf die AutokäuferInnen verteilt, die sich zuerst bewerben.

    Wann kann mein Antrag vom BAFA abgelehnt werden?

    AdobeStock_298721128.jpeg

    Solange dein Antrag die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, gibt es keinen Grund zur Sorge. Ursache für eine Ablehnung können in diesem Fall nur administrative Fehler sein, wie das Fehlen wichtiger Unterlagen oder eine doppelte Antragsstellung. In diesem Fall kann dein Antrag nicht weiterbearbeitet werden.

    Einer der häufigsten Gründe für eine Ablehnung ist eine Antragsstellung durch andere Personen als den/die FahrzeughalterIn. Nur diese/dieser kann die Förderung für das E-Auto beantragen.

    Sind Gebrauchtwagen auch förderfähig?

    Die erhöhte Umweltprämie gibt es auch für junge Gebrauchtwagen. Diese dürfen allerdings maximal 8.000 km zurückgelegt haben und eine Haltedauer von mindestens vier bis maximal acht Monaten nicht über- bzw. unterschreiten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Innovationsprämie auch für Gebrauchtwagen in Anspruch genommen werden.

    Gut zu wissen: Auch eine nachträgliche Beantragung der Kaufsubvention ist möglich, denn die Innovationsprämie gilt rückwirkend für alle Erstzulassungen seit dem 03.07.2020.

    Steuervorteile für E-Autos

    Neben der Umweltprämie gibt es bei Elektroautos noch weitere Möglichkeiten zu sparen . So zum Beispiel die Kfz-Steuer – von der sind batterieelektrische Fahrzeuge bei einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2020 nämlich befreit. Die Steuerbefreiung bleibt auch dann bestehen, wenn in diesem Zeitraum ein Halterwechsel stattfindet. Der/die neue HalterIn muss für den restlichen Zeitraum also ebenfalls keine Steuer zahlen. Diese Regelung gilt nicht für Plug-in-Hybride.

    Diese werden jedoch in einem Beschluss von 2019 berücksichtig, laut dem Plug-in- und Elektrofahrzeuge als Arbeitsfahrzeuge pauschal lediglich mit 0,5 Prozent ihres Listenpreises versteuert werden. Weiterhin muss auch ein Laden des E-Mobiles beim Arbeitgeber nicht versteuert werden (z.B. als geldwerter Vorteil).

    Quellen:

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/kaufpraemie-fuer-elektroautos-erhoeht-369482

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html

    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html

    https://www.carwow.de/ratgeber/elektroauto/foerderungen-fuer-e-autos-2020-welche-zuschuesse-gibt-es

    https://www.zeit.de/news/2020-08/14/e-auto-praemie-mehr-als-jeder-vierte-antrag-nicht-genehmigt#:~:text=Die erhöhte Prämie gilt bis,Elektroantrieb nicht genutzt werden muss.

    https://www.ran.de/e-mobilitaet/umstieg-auf-elektroautos-wie-kann-ich-am-besten-sparen-138762