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E-Scooter und Alkohol: Das musst du beachten

Wer vor einem Trip mit dem E-Scooter Alkohol getrunken hat, macht sich schnell strafbar. Denn es gelten dieselben Verkehrsregeln im Umgang mit Alkohol wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Wer diesbezüglich über die Stränge schlägt und auffällig wird, riskiert durchaus empfindliche Strafen.

26.03.2021 • 14:20 Uhr

E-Scooter und Alkohol: Das musst du beachten

Wo liegt die Promillegrenze auf dem E Scooter?

Auf dem E-Scooter wird man vorrangig Radwege und, sofern diese nicht vorhanden sind, Fahrspuren nutzen müssen.Es gelten folglich dieselben Promillegrenzen wie für andere Verkehrsteilnehmer. Und auch der Strafkatalog für Autofahrer kommt bei E-Scooter Fahrern zum Einsatz. Und die Strafen sind nicht gerade zimperlich.

Fahranfänger, die auf dem E-Scooter Promille über 0,0 offenbaren, machen sich bereits belangbar. Als Fahranfänger im Sinne dieser Regelung gelten alle unter 21 Jahren sowie Autofahrer, die sich noch in der obligatorischen zweijährigen Probezeit befinden, die sich an den Ersterwerb des Führerscheins anschließt. Logischerweise umfasst diese Gruppe im Falle des E-Scooters auch junge Fahrer, die zwar 14 oder älter, aber noch nicht volljährig sind. Für alle anderen gilt die Promillegrenze von 0,5 Promille . Wenn jedoch alkoholbedingte Auffälligkeiten offenbart werden, reichen bereits 0,3 Promille. Ob du zum Fahren eines E-Scooters einen Führerschein brauchst, erfährst du in unserem Artikel.

Welche Strafen kann E-Scooter Fahren unter Alkoholeinfluss nach sich ziehen?

Bei Alkohol am Steuer versteht der Gesetzgeber richtigerweise gar keinen Spaß. Das sieht man an den empfindlichen Strafen, die ein Fehlverhalten diesbezüglich nach sich ziehen kann. Dementsprechend hart fällt auch die Strafe aus, wenn betrunken E-Scooter gefahren wird. Welche weiteren Regeln du beim Fahren eines E-Scooters beachten solltest, zeigen wir dir in unserem Artikel.

  • Wer als Fahranfänger in der Probezeit oder mit unter 21 Jahren mit mehr als 0,0 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren!
  • In jedem Fall ist der Lappen für sechs Monate weg. Wer noch keinen Führerschein gemacht hat, bekommt eine entsprechende Sperrfrist.
  • Wer nicht mehr als Fahranfänger gilt, bekommt abseits der 0,5 Promille satte 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg aufs Auge gedrückt. Ab 1,1 Promille kann es gar zu Freiheitsstrafen kommen.

Man ist also gut beraten, Vater Staat in dieser Hinsicht nicht herauszufordern. Dann doch lieber laufen – die ultimative Art der umweltfreundlichen Fortbewegung.

Quellen

https://praxistipps.chip.de/betrunken-e-scooter-fahren-promillegrenzen-und-strafen_112162

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