Dachgeschoss-Wohnung: Muss der Vermieter das Dach dämmen?

Ungedämmte Dächer verursachen unnötig hohe Heizkosten. Ist ein Vermieter eigentlich dazu verpflichtet, das Dach zu dämmen? Wir erklären dir, was du wissen musst.

03.11.2022 • 07:53 Uhr

Dachgeschoss-Wohnung: Muss der Vermieter das Dach dämmen?

Viele Mieter fragen sich angesichts der hohen Energiekosten, wie sie beim Heizen in ihrer Wohnung sparen können. Wenn dabei zum Beispiel das Dach nicht gedämmt ist, geht sehr viel Wärme verloren. Die Kosten für die Heizung trägt der Mieter selbst. Im Sommer kann es im Umkehrschluss unangenehm heiß in der Wohnung werden. Doch ist der Vermieter eigentlich verpflichtet, das Dach zu dämmen? Unter bestimmten Bedingungen ist er das tatsächlich!

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Die Energiesparverordnung (EnEV 2014) schreibt vor, dass Eigentümer von Gebäuden bestimmte Bereiche dämmen müssen – das betrifft Vermieter von Wohnungen und Einfamilienhaus-Besitzer gleichermaßen.

Wann muss der Vermieter das Dach dämmen?

Bei einer Dachgeschoss-Wohnung bzw. einem ausgebauten und beheizten Dachboden, muss das Dach gedämmt werden, wenn der Eigentümer das Gebäude nach dem 1. Februar 2002 erworben hat. Nach dem Kauf der Immobilie hat der neue Besitzer insgesamt zwei Jahre für die Dämmungsarbeiten Zeit.

Wann muss der Vermieter die oberste Geschossdecke dämmen?

Ist das Dach ungedämmt und das Dachgeschoss bzw. der Dachboden nicht bewohnt, muss eventuell die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Verpflichtend wird die Dämmung, wenn die oberste Geschossdecke nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllt. Demnach darf der sogenannte „Wärmedurchgangskoeffizient“ den Wert von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater vor Ort feststellen.

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Wann muss der Vermieter die Fassade dämmen?

Die Dämmung der Fassade wird laut EnEV erst dann erforderlich, wenn der Eigentümer mehr als zehn Prozent der Außenwand saniert. Wenn die Fassade lediglich gestrichen wird, besteht keine Pflicht zur Dämmung.

Kannst du als Mieter eine Dämmung nachträglich einfordern?

Nein, laut dem derzeitigen Mietrecht kannst du als Mieter prinzipiell keine nachträgliche Dämmung vom Vermieter beanspruchen, wenn dieser nicht gegen die Energiesparverordnung verstößt. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn eine nachträgliche Dämmung im Mietvertrag selbst niedergeschrieben wurde.

Quellen:

https://www.vermietet.de/blog/daemmung/

https://www.energie-fachberater.de/expertenrat/expertenrat-dachdaemmung-pflicht-1557751644.php

https://www.haus.co/magazin/muss-der-vermieter-den-dachboden-daemmen-und-wie-dick-muss-eine-zwischensparrendaemmung-sein/